Am 19. Februar 2026 trat in Österreich das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in Kraft - die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Für steirische Unternehmen bedeutet das Klarheit über eine Frage, die seit Monaten diskutiert wurde: Wer muss ab wann berichten? Die EU hat durch die Omnibus-Richtlinie im Laufe von 2025 die Schwellenwerte deutlich angehoben. Jetzt sind nur noch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, 450 Millionen Euro Umsatz und 225 Millionen Euro Bilanzsumme verpflichtend in der Berichtspflicht. Für die Steiermark heißt das: Der Kreis der primär betroffenen Großunternehmen ist überschaubar - aber die indirekte Betroffenheit über Lieferantenketten bleibt massiv.
- NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz) am 5. Februar 2026 vom Bundesrat beschlossen, am 19. Februar 2026 in Kraft
- Neue CSRD-Schwellenwerte nach EU-Omnibus: mehr als 1.000 Beschäftigte UND über 450 Mio. € Umsatz UND über 225 Mio. € Bilanzsumme
- Erste verpflichtende Berichte für Geschäftsjahr 2027, Veröffentlichung 2028
- Steirische Großunternehmen in der Pflicht: unter anderem Andritz AG, Magna Steyr, AVL, Energie Steiermark, ATS
- Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit doppelter Wesentlichkeitsanalyse
- Indirekte Betroffenheit: Lieferanten müssen Daten liefern - VSME-Standard als Obergrenze für Anfragen an KMU
Was die CSRD regelt
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ersetzt und erweitert die frühere NFRD (Non-Financial Reporting Directive). Ziel: Ein einheitliches, vergleichbares und prüffähiges Nachhaltigkeitsreporting für große EU-Unternehmen. Erfasste Bereiche sind Umwelt (Klima, Energie, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft), Soziales (Menschenrechte, Arbeitnehmer, Konsumenten, Gemeinschaften) und Governance (Ethik, Antikorruption, Risikomanagement).
Die Berichte müssen:
- nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt werden
- digital eingereicht werden (ESEF-Format)
- durch unabhängige Wirtschaftsprüfer mit "Limited Assurance" bis 2027 und später "Reasonable Assurance" geprüft werden
- eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchlaufen (innere und äußere Wirkungen)
Die Schwellenwerte nach Omnibus
Die ursprüngliche CSRD-Fassung hätte ab 2026 tausende Unternehmen in Österreich betroffen. Mit der Omnibus-Richtlinie der EU-Kommission wurden die Schwellenwerte Ende 2025 dramatisch nach oben verschoben. Nur Unternehmen, die ALLE DREI Kriterien erfüllen, sind jetzt direkt verpflichtet:
- mehr als 1.000 Beschäftigte (Durchschnitt im Geschäftsjahr)
- mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz
- mehr als 225 Millionen Euro Bilanzsumme
Für kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten Sonderregeln, aber die Masse der mittelständischen Unternehmen fällt nicht mehr unter die direkte Pflicht. Der erste verpflichtende Bericht ist für das Geschäftsjahr 2027 zu erstellen und 2028 zu veröffentlichen.
Steirische Unternehmen mit direkter CSRD-Pflicht
Der Kreis der steirischen Unternehmen, die alle drei Schwellenwerte erreichen, ist überschaubar. Zu den sicher betroffenen Betrieben zählen:
- Andritz AG: Anlagenbauer aus Graz, rund 30.000 Mitarbeiter weltweit, über 8 Mrd. € Umsatz - klar über allen Schwellen
- Magna Steyr (Graz): als Teil der Magna International mit eigenen Berichtsverpflichtungen über die Mutter
- AVL List GmbH: Graz, Motoren- und Antriebsentwicklung, global über 12.000 Beschäftigte, Umsatz deutlich über Schwelle
- Energie Steiermark AG: Landesenergieversorger, Umsatz mehrere Milliarden, Bilanzsumme weit über 225 Mio. €
- AT&S (ATS): Leiterplattenhersteller mit Sitz in Leoben, global aufgestellt, über 1,5 Mrd. € Umsatz
- Knapp AG: Logistikautomatisierung in Hart bei Graz, über 7.000 Mitarbeiter, Umsatz über 1,8 Mrd. €
Einige steirische Unternehmen - etwa Teile der ATS-Gruppe, AVL, Magna Steyr - berichten bereits seit Jahren freiwillig oder als Töchter kapitalmarktorientierter Konzerne. Für sie ist CSRD eher eine Formalisierung existierender Prozesse als ein kompletter Neustart.
Übersicht der Schwellenwerte
| Kriterium | Ursprüngliche CSRD | Omnibus-Fassung 2026 |
|---|---|---|
| Beschäftigte | 250 | 1.000+ |
| Nettoumsatz | 50 Mio. € | 450 Mio. € |
| Bilanzsumme | 25 Mio. € | 225 Mio. € |
| Verknüpfung | 2 von 3 Kriterien | alle 3 Kriterien |
| Erstberichte | teils 2025 | 2028 für GJ 2027 |
Indirekte Betroffenheit - der Lieferantenhebel
Viel weiter als der Kreis der direkt Verpflichteten reicht die indirekte Betroffenheit. Große Unternehmen müssen ihre Wertschöpfungsketten analysieren, klassifizieren und in den Berichten abbilden. Das heißt: Lieferanten, Dienstleister und Partner werden nach Daten gefragt. Für einen steirischen Zulieferbetrieb, der nicht selbst berichtspflichtig ist, kann das bedeuten, dass er für seinen Großkunden (Andritz, AVL, ATS) dennoch Klimadaten, Arbeitsbedingungen und Lieferantenaudits dokumentieren muss.
Die EU hat diese Belastung erkannt und mit dem VSME-Standard (Voluntary Small and Medium-sized Enterprise reporting standard) eine Obergrenze für solche Anfragen definiert. Große Unternehmen dürfen von ihren KMU-Lieferanten im Rahmen der CSRD nicht mehr verlangen als das, was der VSME-Standard vorsieht.
Erste praktische Erfahrungen
Die wenigen steirischen Unternehmen mit bereits laufenden CSRD-Prozessen melden vergleichbare Hürden:
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Die Unterscheidung zwischen Business Impact (auf das Unternehmen) und Outside-in-Impact (vom Unternehmen) erfordert aufwändige Stakeholder-Dialoge
- Datenverfügbarkeit: Scope-3-Emissionen (Lieferanten, Kunden, Produktnutzung) sind oft schwer zu ermitteln
- ESRS-Komplexität: Über tausend Datenpunkte in der vollen ESRS-Fassung
- IT-Systeme: Viele ERP-Systeme müssen um ESG-Module erweitert werden
- Prüfbarkeit: Auditoren verlangen sauber dokumentierte Datenerhebungs- und Validierungsprozesse
Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte sollten sich jetzt vorbereiten - nicht primär aus Compliance-Gründen, sondern aus Marktgründen. Wer Daten sauber bereitstellt, gewinnt Ausschreibungen bei Großkunden schneller. Die Steiermärkische Sparkasse und andere Banken integrieren ESG-Fragen zunehmend in Kreditanträge. Und Fondsinvestoren fragen ESG-Daten mittlerweile auch bei nicht-gelisteten KMU ab.
Unterstützung und Anlaufstellen
Für steirische Unternehmen gibt es mehrere Anlaufstellen für CSRD-Fragen:
- WKO Steiermark: Fachgruppen bieten Erstinformation und Branchenworkshops
- IV Steiermark: Austauschformate für Industriebetriebe
- Wirtschaftsprüfer: Die vier großen (KPMG, EY, Deloitte, PwC) haben spezialisierte ESG-Teams in Graz
- SFG: berät zu Förderungen im Bereich nachhaltige Transformation, die teilweise auch ESG-Reporting-Aufbau umfassen
Zusätzlich unterstützt die WKO mit FAQ-Dokumenten und Erstinformationen speziell für mittelständische Unternehmen, die im Lieferantenbereich indirekt betroffen sind.
Die angehobenen Schwellenwerte gelten nur für die erste Welle der Berichtspflicht. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Schwellen ab 2030 wieder absenken zu wollen, um den Anwendungsbereich zu verbreitern. Unternehmen sollten das Thema nicht nur kurzfristig abhaken, sondern strategisch angehen - mittelfristig werden ESG-Daten in jedem B2B-Kontext erwartet.
Diese Informationen ersetzen keine professionelle Beratung. Für die konkrete Beurteilung der CSRD-Pflicht und die Umsetzung der ESRS-Standards ist die Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern, ESG-Beratern oder spezialisierten Rechtsanwälten erforderlich.