64 bundesweite Mangelberufe, 13 zusätzliche regionale Mangelberufe allein für die Steiermark, mindestens 55 von 90 Punkten im Kriterienkatalog und in der Praxis oft drei bis sechs Monate Verfahrensdauer - die Rot-Weiß-Rot-Karte ist der zentrale Einreisetitel, über den steirische Betriebe Fachkräfte aus Drittstaaten anwerben. Am 1. Jänner 2026 ist die neue Fachkräfteverordnung in Kraft getreten und hat die bundesweite Liste von 81 auf 64 Berufe reduziert. Für Unternehmen in Graz, Leoben oder im Ennstal ändert sich damit nicht nur der Katalog der zulässigen Qualifikationen, sondern auch die strategische Kalkulation, ob der Aufwand der Anwerbung lohnt.
- Die Fachkräfteverordnung 2026 sieht 64 bundesweite und 13 regionale Mangelberufe für die Steiermark vor
- Mangelberuf bedeutet konkret: höchstens 1,5 Arbeitsuchende pro gemeldeter offener Stelle (bundesweit oder regional)
- Bewerberinnen und Bewerber müssen im Punktesystem mindestens 55 von 90 Punkten erreichen
- Das Verfahren läuft über AMS und Behörde - Arbeitgeberbestätigung, Qualifikationsnachweis, Gehaltshöhe und Sprachkenntnisse werden geprüft
- Verfahrensdauer in der Praxis: drei bis sechs Monate, je nach Herkunftsland und Vollständigkeit der Unterlagen
- Beratung und Vorprüfung in der Steiermark: WKO Steiermark International Services und die ABA-Work in Austria
Was die Rot-Weiß-Rot-Karte ist
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist seit 2011 der zentrale Aufenthalts- und Arbeitstitel für qualifizierte Zuwanderung nach Österreich. Sie wird für zwei Jahre ausgestellt und berechtigt zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Nach zwei Jahren kann sie in die Rot-Weiß-Rot-Karte plus umgewandelt werden, die eine unbeschränkte Beschäftigung erlaubt.
Es gibt sieben Zielgruppen: Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen österreichischer Hochschulen, Selbstständige Schlüsselkräfte, Start-up-Gründer sowie Stammmitarbeiter. Für die typische steirische Rekrutierung - Schweißer, Elektrotechniker, Pflegefachkräfte, Programmierer - ist die Variante "Fachkräfte in Mangelberufen" relevant.
Die neue Fachkräfteverordnung 2026
Mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2026 wurde die Liste der Mangelberufe deutlich gestrafft. 64 bundesweite Mangelberufe sind festgelegt - 17 weniger als im Vorjahr. Zusätzlich gibt es regionale Mangelberufe für acht Bundesländer (Wien hat keine eigene Liste, weil dort kein Mangel festgestellt wurde). Die Kriterien sind mathematisch definiert: Ein Beruf gilt als Mangelberuf, wenn auf eine gemeldete offene Stelle höchstens 1,5 arbeitsuchend vorgemerkte Personen kommen.
Zu den bundesweiten Mangelberufen 2026 zählen unter anderem diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegefachassistenzen, Elektroinstallateure, Schweißer, Dreher und Fräser, Zimmerer, Dachdecker sowie Techniker für Starkstromtechnik und Datenverarbeitung. Die vollständige Liste ist auf der Seite der Migrationsbehörde einsehbar.
Für die Steiermark gilt darüber hinaus eine Regionalliste mit 13 zusätzlichen Berufen:
| Regionale Mangelberufe Steiermark 2026 |
|---|
| Sozial-, Wirtschaftswissenschafter:innen, wissenschaftliche Statistiker:innen |
| Bäcker:innen |
| Friseur:innen, Maskenbildner:innen |
| Buchhalter:innen |
| Zuckerbäcker:innen |
| Warenhausverkäufer:innen |
| Kosmetiker:innen, Hand- und Fußpfleger:innen |
| Fleischer:innen |
| Philosoph:innen, Psycholog:innen |
| Händler:innen und Verkäufer:innen von Fahrzeugen |
| Speditionsfachleute |
| Physikalisch-technische Sonderberufe |
| Diplomingenieur:innen verschiedener Fachrichtungen (teilweise auch bundesweit) |
Die regionale Erweiterung ist für Steiermark-spezifische Engpässe gedacht - etwa wenn Graz im Einzelhandel Verkaufspersonal braucht oder Backbetriebe im ländlichen Raum keine Lehrlinge finden.
Das Punktesystem - wer darf kommen
Die RWR-Karte für Mangelberufe wird auf Basis eines Punktesystems vergeben. Mindestens 55 von 90 erzielbaren Punkten müssen zusammenkommen. Die Punkte verteilen sich auf vier Kriterien: Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter.
| Kriterium | Punkte (maximal) |
|---|---|
| Berufliche Qualifikation (z.B. Lehrabschluss, Facharbeiter, Uni) | bis 30 |
| Berufserfahrung im Mangelberuf | bis 20 |
| Sprachkenntnisse (Deutsch oder Englisch) | bis 15 |
| Alter (bis 30 Jahre maximale Punktzahl) | bis 25 |
Das Modell ist auf junge Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung und mindestens Englisch-Grundkenntnissen ausgerichtet. In der Praxis zeigt sich: Ein 28-jähriger Schweißer aus dem Westbalkan mit Lehrabschluss, vier Jahren Berufserfahrung und B1-Deutsch erreicht die 55 Punkte locker. Ein 45-jähriger IT-Spezialist ohne formalen Abschluss, aber zehn Jahren Praxis, kann knapp scheitern, weil die Berufserfahrungspunkte nicht ausreichen, um fehlende Qualifikationspunkte zu kompensieren.
Das Verfahren in der Praxis
Der Prozess hat typischerweise sechs Stationen:
- Arbeitgeber prüft, ob die Stelle einem Mangelberuf entspricht und dokumentiert den Bedarf (AMS-Meldung empfohlen, weil die Bearbeitung dadurch beschleunigt wird)
- Kandidatin oder Kandidat wird identifiziert - entweder über Direktkontakt, eigene Netzwerke im Herkunftsland, spezialisierte Personaldienstleister oder die Plattform ABA-Work in Austria
- Vorprüfung der Punktezahl, oft durch WKO oder einen spezialisierten Dienstleister
- Antrag bei der zuständigen Niederlassungsbehörde (meist im Heimatland über die österreichische Vertretungsbehörde)
- AMS prüft die Arbeitsmarktzulassung (Gehalt, Qualifikation, Gleichwertigkeit)
- Behörde stellt aus, RWR-Karte gilt zunächst für zwei Jahre und ist an den Arbeitgeber gebunden
Die Verfahrensdauer variiert stark. Bei vollständigen Unterlagen und Herkunftsländern mit rascher Visaausstellung (Ukraine, Serbien, Bosnien) sind zwölf Wochen realistisch. Bei komplexeren Fällen - Anerkennung ausländischer Diplome, Herkunftsländer mit langen Vorlaufzeiten für Dokumentenbeschaffung - können sechs Monate und mehr vergehen.
Kosten - direkt und indirekt
Die direkten Gebühren sind überschaubar:
| Position | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Antragsgebühr Behörde | 160 € |
| Bundesgebühren, Personalisierung | ca. 100 € |
| Visumsgebühr Konsulat (Herkunftsland) | ca. 150 € |
| Übersetzungen / Beglaubigungen | 200-500 € |
| Nostrifizierung (bei regulierten Berufen) | ab 150 € aufwärts |
Deutlich teurer wird es bei indirekten Kosten: Beratungsdienstleister, Sprachkurse für die Kandidaten vor Einreise, Unterstützung bei Wohnraumsuche in Graz, Leoben oder Bruck/Mur sowie interne Zeitaufwände im Personalbereich. In Summe landen viele steirische Unternehmen bei 2.500 bis 8.000 Euro pro erfolgreicher Besetzung, bevor die Person ihren ersten Arbeitstag hat.
Beratung in der Steiermark
Die zentrale Anlaufstelle für die Vorprüfung und Begleitung ist die WKO-Beratungsinfrastruktur zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Sie berät kostenlos Mitglieder und prüft, ob ein konkreter Fall aussichtsreich ist. Speziell für den Mittelstand ist das sinnvoll, weil die meisten steirischen Unternehmen über keine eigene HR-Abteilung mit Migrationsrecht-Expertise verfügen.
Auf Bundesebene steht die ABA - Arbeiten und Leben in Österreich (ABA-Work in Austria) bereit. Sie hilft Arbeitgebern dabei, Kandidatenprofile vorab zu prüfen, übernimmt Teile der Dokumentenvorbereitung und bietet Unterstützung bei der Integration nach Ankunft.
Spezialisierte Personaldienstleister übernehmen zunehmend Rekrutierungsreisen in Länder wie die Philippinen, Indien oder Kosovo. Die Provisionen liegen üblicherweise bei einem Brutto-Jahresgehalt bis zu einem Viertel davon - ein Faktor, der die reale Gesamtinvestition bei einem Pflegekraft-Kandidaten leicht über 10.000 Euro treibt.
Vor dem Start eines Anwerbeprozesses empfiehlt sich eine Vorprüfung durch die WKO Steiermark oder einen spezialisierten Dienstleister. Drei Fragen klären zu 80 Prozent, ob ein Fall aussichtsreich ist: Erreicht die Kandidatin die Mindestpunktzahl? Ist der Beruf tatsächlich auf der aktuellen Mangelberufsliste? Entspricht das gebotene Gehalt mindestens dem Kollektivvertrag in der Branche?
Häufige Fallstricke
Aus der Beratungspraxis zeichnen sich wiederkehrende Probleme ab:
- Diplom-Anerkennung unterschätzt: Bei regulierten Berufen (Pflege, Elektrotechnik, Schweißen mit Zertifikat) ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation oft der zeitaufwändigste Schritt
- Sprachkenntnisse überschätzt: Ein A2-Niveau reicht für die Punkte, aber nicht für die reale Arbeitsfähigkeit auf einer steirischen Baustelle - viele Beschäftigungen scheitern nach wenigen Monaten, weil die Kommunikation nicht trägt
- Kollektivvertrag nicht geprüft: Wer unter KV-Gehalt anbietet, erhält keine AMS-Zulassung
- Wohnraum nicht organisiert: In Graz sind kurzfristig bezahlbare Wohnungen selten; ohne arbeitgeberseitige Unterstützung scheitern Umzüge
- Integrationsbedarf unterschätzt: Schule für mitziehende Kinder, Anerkennung von Schulzeugnissen, Orientierung in Amtsangelegenheiten - wenn das nicht begleitet wird, bleibt die Fachkraft nicht lange
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist kein allgemeiner Einreisetitel. Sie ist an einen konkreten Arbeitgeber und eine konkrete Stelle gebunden. Wenn die Beschäftigung innerhalb der ersten zwei Jahre endet, hat die Fachkraft nur eine begrenzte Frist, einen neuen qualifizierten Arbeitgeber zu finden - sonst droht die Ausreise. Für Unternehmen heißt das: Wer RWR-Mitarbeiter rekrutiert, trägt eine höhere Verantwortung für die Integration als bei EU-Arbeitskräften.