Nach dem Komplettstopp der Eigenheimförderung im März 2025 startete die Steiermark am 1. März 2026 mit einem reformierten Modell neu. Die maximale Darlehenshöhe wurde von 200.000 Euro auf 80.000 Euro reduziert - im Gegenzug wurden Zuschläge verbreitert, der Jungfamilien-Bonus direkt in die Förderung integriert und ein neues Sanierungsmodell etabliert. Der Grund für den Umbau: 2024 und 2025 war die alte Förderung so stark nachgefragt, dass das Budget bereits im ersten Quartal ausgeschöpft war.
- Eigenheimförderung neu ab 1. März 2026: zinsgünstiges Landesdarlehen bis 80.000 €, maximal 1,5 Prozent Zinsen
- Begünstigt sind Neubau, Erstkauf und umfassende Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern bis 150 m² Wohnfläche
- Jungfamilien-Bonus (10.000 € Zuschlag) ist in die Förderung integriert, kein separater Antrag nötig
- Sanierungsförderung über das neue Baukastenmodell: mehrere Maßnahmen kombinieren erhöht Fördersatz schrittweise
- Einkommensobergrenzen gelten - Überschreitungen reduzieren den Fördersatz in 20-Prozent-Schritten
- Anträge ausschließlich online über wohnbau.steiermark.at, persönliche Beratung bei der FA Energie und Wohnbau
Vom Förderstopp 2025 zur Reform 2026
Die steirische Wohnbauförderung geriet 2024/2025 in eine Finanzierungskrise: Angetrieben von der Bauzinskrise und steigenden Baukosten war die Nachfrage so hoch, dass das Jahresbudget regelmäßig binnen weniger Wochen erschöpft war. Die Landesregierung zog im März 2025 die Notbremse und setzte die Eigenheimförderung aus. Die neu ausgerichtete Förderung ab 1. März 2026 soll die Nachfrage über das gesamte Jahr strecken und zielgerichteter auf Haushalte mit echtem Förderbedarf lenken.
Die WKO Steiermark und die Bauwirtschaft kritisierten die Reduktion von 200.000 auf 80.000 Euro als zu scharf. Die Landesregierung argumentiert, dass durch Kombination mit Zuschlägen und Sanierungsbonus in vielen Fällen höhere Gesamtförderungen als vorher möglich sein sollen.
Eigenheimförderung - Darlehen und Zuschläge
Das Kernangebot ist ein zinsgünstiges Landesdarlehen mit maximal 1,5 Prozent Zinsen über die gesamte Laufzeit. Die Grundhöhe beträgt maximal 80.000 Euro. Je nach Kriterien kommen Zuschläge dazu:
- Jungfamilien-Zuschlag: 10.000 € zusätzlich, wenn mindestens ein Partner unter 35 Jahre alt ist
- Zuschläge für Energieeffizienz: bei höherem thermischen Standard, erneuerbaren Energieträgern oder Passivhausqualität
- Zuschläge für nachhaltige Materialien: bei Holzbau und regionalen Rohstoffen
Geförderte Projekte: Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses, Zu- oder Einbau einer neuen Wohnung in bestehendes Gebäude, Erstkauf eines Eigenheims mit anschließender umfassender Sanierung. Die maximale Wohnnutzfläche liegt bei 150 Quadratmetern. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht förderfähig.
Einkommensgrenzen - das entscheidende Detail
Die Einkommensgrenzen wurden für 2026 nicht wesentlich verändert, der Staffelmechanismus aber angepasst. Wird die Grenze überschritten, reduziert sich die Förderung in 20-Prozent-Schritten. Nach Angaben der zuständigen Stellen sinkt der Förderbetrag pro rund 1.080 bis 1.310 Euro Überschreitung um 20 Prozent, abhängig von der Haushaltsgröße. Ab einer definierten Oberschwelle entfällt die Förderung vollständig.
Die konkreten Einkommensgrenzen staffeln sich nach Haushaltsgröße. Für die Berechnung werden Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Erwachsenen herangezogen, abzüglich definierter Pauschalen. Die exakten aktuellen Werte veröffentlicht das Land Steiermark auf wohnbau.steiermark.at.
Sanierungsförderung - das neue Baukastenmodell
Die Sanierungsförderung wird 2026 neu strukturiert. Statt einzelner Programme (Kleine Sanierung, Umfassende energetische Sanierung) gibt es ein Baukastensystem, das ab dem zweiten Quartal 2026 schrittweise startet. Wer mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert, bekommt einen höheren Fördersatz. Bis zu vier Maßnahmen der thermisch-energetischen Sanierung lassen sich zusammenfassen, je mehr nachhaltige Maßnahmen, desto höher die Förderung.
Typische Bausteine:
- Fassadendämmung
- Kellerdecken- und Oberste-Geschoßdecken-Dämmung
- Fensteraustausch
- Heizungstausch auf erneuerbare Systeme (Wärmepumpe, Pelletsheizung, Fernwärme)
- Solarthermie und Photovoltaik in Kombination mit Speicher
Die Fördersumme in der Praxis
| Fallbeispiel | Grunddarlehen | Zuschläge | Gesamt max. |
|---|---|---|---|
| Paar ohne Kinder, Neubau Standard | 80.000 € | - | 80.000 € |
| Jungfamilie, Holzbau mit PV | 80.000 € | 10.000 € + Energiezuschläge | deutlich über 90.000 € |
| Sanierung mit 3 Maßnahmen | - | Baukasten kombiniert | nach Baukasten |
| Einkommen 20 % über Grenze | reduziert | wirkt auch | -20 % |
Antragsprozess und Zeitplan
Anträge laufen ausschließlich online über das Portal der FA Energie und Wohnbau. Persönliche Beratung gibt es unter der Telefonnummer +43 316 877-3713. Wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Investitionen, die bereits getätigt wurden, sind nicht förderfähig - eine Regel, die viele Bauherren übersehen und dadurch ihre Förderung verlieren.
Benötigte Unterlagen: Bauplan bzw. Einreichplan, Kostenvoranschläge, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Lageplan, Grundbuchauszug. Bei Sanierungen zusätzlich: Energieausweis vor Sanierungsstart (Ist-Zustand) und prognostiziert (Soll-Zustand nach Sanierung).
Wer im ersten Halbjahr 2026 baut, sollte den Antrag spätestens im zweiten Quartal stellen. Zwar ist das Budget 2026 laut Regierung bewusst breiter aufgestellt, aber die Erfahrung aus 2024/2025 zeigt: Wenn die Nachfrage wieder hochschnellt, wird das Budget auch 2026 nicht bis Jahresende reichen. Antrag zuerst, Baufirma dann - nicht umgekehrt.
Kombination mit Bundesförderungen
Die Landesförderung lässt sich in begrenztem Umfang mit Bundesförderungen kombinieren. Wichtigste Kombinationsoptionen:
- Raus aus Öl und Gas (Kesseltausch): bis 7.500 € Bundeszuschuss für Tausch fossiler Heizungen
- Sanierungsscheck: ergänzende Bundesmittel für thermische Sanierung
- Photovoltaik-Förderung: Bundeszuschüsse für PV-Anlagen über die OeMAG
Die Kumulierung ist grundsätzlich zulässig, die Gesamtförderquote darf aber je nach EU-beihilferechtlicher Schwelle 50 bis 70 Prozent der Projektkosten nicht übersteigen.
Das reduzierte Darlehen (80.000 € statt 200.000 €) deckt bei aktuellen Baupreisen nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung eines Einfamilienhauses ab. Wer auf die Landesförderung setzt, braucht zusätzlich einen regulären Bankkredit und Eigenkapital. Die Landesförderung hat ihre Wirkung vor allem über den Zinsvorteil (maximal 1,5 %) und die Einrechnung ins Haushaltsbudget bei Bonitätsprüfungen.
Diese Informationen ersetzen keine professionelle Beratung. Aktuelle Fördersätze, Einreichfristen und Bedingungen bitte direkt bei der Förderstelle oder beim Fördermittelberater prüfen.