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Tourismus-Hilfspaket 2026 – was steirische Betriebe wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesregierung beschloss am 7. Jänner 2026 umfassendes Tourismus-Maßnahmenpaket
  • Vision T: Neue nationale Tourismusstrategie bis Sommer 2026, Stakeholder-Dialoge ab März
  • Tourismusbeschäftigtenfonds mit 6,5 Mio. Euro jährlich für Qualifizierung
  • 1 Mio. Euro Sonderbudget für Olympia-Marketing 2026 (Mailand/Cortina)
  • NextGen4Austria: Programm für Betriebsnachfolge im Tourismus
  • Vereinfachte Preisauszeichnung und digitales Gästeblatt geplant

Am 7. Jänner 2026 hat die Bundesregierung im ersten Ministerrat des Jahres ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die österreichische Tourismusbranche beschlossen. Das Paket setzt weniger auf direkte Zuschüsse als vielmehr auf verbesserte Rahmenbedingungen, Sichtbarkeit und Beschäftigung. Für steirische Betriebe ist die Ausgangslage grundsätzlich positiv: Im Tourismusjahr 2025 wurden in der Steiermark erstmals uber 14 Millionen Nächtigungen gezählt. Doch steigende Kosten für Energie, Personal und Finanzierung belasten die Kalkulation vieler Betriebe.

Vision T: Neue Tourismusstrategie bis Sommer 2026

Kernstück des Pakets ist die Erarbeitung einer neuen nationalen Tourismusstrategie unter dem Namen Vision T. Seit Juni 2025 laufen Expertengipfel, ab März 2026 folgen Stakeholder-Dialoge in allen Bundesländern. Bis Sommer 2026 soll ein neues Zielbild für den österreichischen Tourismus stehen. Die Schwerpunkte liegen auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Arbeitsmarkt.

Für steirische Betriebe kann Vision T drei Dinge beeinflussen: Erstens, welche Segmente Österreich künftig stärker bewirbt – etwa Kulinarik, Gesundheit, Natur oder Wintersport. Zweitens, wie Qualitätsstandards und Nachhaltigkeitsanforderungen in Programme einfliessen. Drittens, welche Daten künftig gebraucht werden, um Wirkung zu messen. Die Steiermark mit ihren Stärken in Thermen, Kulinarik, Natur und Wintersport ist in mehreren Zukunftsthemen gleichzeitig gut positioniert.

Tipp:
Beobachten Sie die Stakeholder-Dialoge ab März 2026 und bringen Sie Ihre Praxisprobleme aktiv ein. Je früher Sie sich positionieren, desto stärker fliessen Ihre Anliegen in die neue Strategie ein.

Fachkräfte: Fonds, Kampagne und Strategie

Der Fachkräftemangel bleibt das größte operative Problem vieler Tourismusbetriebe. Die Regierung setzt hier auf drei Instrumente: Der 2025 beschlossene Tourismusbeschäftigtenfonds ist mit jährlich 6,5 Millionen Euro dotiert und soll gezielt Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigungsqualitat in der Branche fordern. Ziel ist mehr ganzjährliche Beschäftigung und weniger saisonale Arbeitslosigkeit.

Maßnahme Budget/Umfang Start
Vision T (Tourismusstrategie) Stakeholder-Dialoge alle Bundesländer März 2026
Tourismusbeschäftigtenfonds 6,5 Mio. Euro jährlich 2026
Olympia-Marketing 1 Mio. Euro Sonderbudget 2026
Team Tourismus (Imagekampagne) Aufbauend auf bestehender Initiative 2026
NextGen4Austria (Nachfolge) Qualifizierungsprogramm 2026
Digitales Gästeblatt Modernisierung Beherbergungsstatistik in Umsetzung

Die neue Imagekampagne Team Tourismus soll auf der bestehenden Initiative aufsetzen und moderne Karrierechancen in der Branche hervorheben. Der Schwerpunkt liegt auf Arbeitswelten, Karrieren und Sinnstiftung. Erganzend wird eine noch zu erarbeitende bundesweite Fachkräftestrategie im Tourismus auf Ganzjahresarbeitsplätze und überregionale Vermittlung setzen.

Betriebsnachfolge und Entbürokratisierung

Tausende Familienbetriebe in Österreich stehen vor einem Generationswechsel. Das neue Qualifizierungsprogramm NextGen4Austria will potenzielle Nachfolger auf die Unternehmensführung vorbereiten. Für die Steiermark, wo der Tourismus stark von familiengeführten Betrieben in ländlichen Regionen lebt, ist das besonders relevant. Viele Betriebe stehen in den kommenden Jahren vor einem Eigentümerwechsel.

Im Bereich Entbürokratisierung sind mehrere Vereinfachungen geplant: Die Preisauszeichnung bei Beherbergungsbetrieben wird vereinfacht – klare Regeln für die Ausweisung von Abgaben wie der Ortstaxe und eine zeitgemäße Anpassung der Pflicht zur Preisangabe im Eingangsbereich. Zudem wird die Beherbergungsstatistik modernisiert, um den Weg zum digitalen Gästeblatt zu ebnen. Die EU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen (Short-Term Rentals) wird umgesetzt, wobei der Bund die technische Infrastruktur für eine einheitliche Datenmeldung bereitstellt.

Gut zu wissen:
Zusammen mit der Statistik Austria wird geprüft, ob die Inflationsberechnung im Tourismus angepasst werden muss. Bisher wird der Tourismus teilweise als Inflationstreiber wahrgenommen – tatsächlich ist er bei auslandischen Gästen ein Dienstleistungsexport. Eine Neugewichtung könnte die Branche entlasten.

Olympia-Marketing und internationale Sichtbarkeit

Die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d’Ampezzo bieten eine einmalige Chance für Österreichs Tourismusmarketing. Ein Sonderbudget von einer Million Euro soll Österreich als führende Skidestination international bewerben. Für die Steiermark mit Schladming-Dachstein als einer der Top-5-Wintersportdestinationen Österreichs ist das eine direkte Chance, internationale Aufmerksamkeit zu gewinnen.

Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner (OVP) betonte bei der Präsentation: Ohne Tourismus wurde in vielen Regionen das Licht ausgehen. Bedingt durch die Budgetlage konne man den Betrieben aber nicht mit Steuererleichterungen helfen und setze deshalb auf Vereinfachung und Entbürokratisierung, erganzte NEOS-Staatssekretär Josef Schellhorn.

Short-Term Rentals und digitales Gästeblatt

Ein zunehmend relevantes Thema für den steirischen Tourismus ist die Regulierung von Kurzzeitvermietungen (Short-Term Rentals). Die EU-Verordnung zu diesem Bereich wird nun umgesetzt, wobei der Bund die technische Infrastruktur für eine einheitliche Datenmeldung bereitstellt. Das betrifft vor allem Graz, wo Ferienwohnungen in den letzten Jahren stark zugenommen haben und mit rund 600 zusätzlichen Betten seit 2023 zu den wächstumsstärksten Segmenten zählen.

Die Modernisierung der Beherbergungsstatistik mit dem digitalen Gästeblatt soll mehr Transparenz schaffen. Bisher sind Meldepflichten teilweise analog und unterschiedlich gehandhabt. Das digitale Gästeblatt soll Bürokratie für Betriebe reduzieren und gleichzeitig bessere Daten für die Tourismusplanung liefern. Für steirische Betriebe bedeutet das kurzfristig Umstellung, langfristig aber weniger Verwaltungsaufwand.

Bedeutung für die steirische Tourismuswirtschaft

Die Steiermark ist als Ganzjahresdestination mit Thermen, Wintersport, Kulinarik und Städtetourismus besonders breit aufgestellt. Mit erstmals über 14 Millionen Nächtigungen im Tourismusjahr 2025 und der neuen Koralmbahn hat das Bundesland an Dynamik gewonnen. Gleichzeitig stehen viele Betriebe vor konkreten Herausforderungen: Steigende Energiekosten, Personalmangel in Saisonspitzen und wachsender internationaler Wettbewerb erfordern unternehmerische Anpassung.

Das Tourismus-Hilfspaket adressiert diese Herausforderungen auf Bundesebene. Ob und wie schnell die Maßnahmen bei den steirischen Betrieben ankommen, hängt von der Umsetzungsgeschwindigkeit und der aktiven Beteiligung der regionalen Akteure ab. Die Stakeholder-Dialoge ab März 2026 bieten eine Chance, steirische Anliegen direkt in die nationale Strategie einzubringen.

Was steirische Betriebe jetzt tun sollten

Auch wenn viele Maßnahmen erst im Laufe des Jahres 2026 konkret werden, können steirische Betriebe bereits jetzt Vorbereitungen treffen. Die Erfahrung aus früheren Förderprogrammen zeigt: Wer strukturell vorbereitet ist, profitiert am schnellsten. Wer Personal- und Qualifizierungsbedarfe strukturiert, Datenprozesse prüft, Preisangaben konsistent halt und die Betriebsnachfolge plant, kann Programme schneller nutzen, sobald Calls und Förderungen veröffentlicht werden.

Konkret empfehlen Branchenexperten folgende Schritte: Erstens eine Bestandsaufnahme der eigenen Personalstruktur und des Qualifizierungsbedarfs. Zweitens die Prüfung und Aktualisierung aller Datenprozesse im Hinblick auf das kommende digitale Gästeblatt. Drittens eine konsistente Preisgestaltung unter Berücksichtigung der neuen Regeln zur Ortstaxe. Viertens die frühzeitige Planung der Betriebsnachfolge, falls ein Generationswechsel bevorsteht. Und fünftens die aktive Teilnahme an den Stakeholder-Dialogen ab März 2026, um steirische Anliegen direkt in die nationale Strategie einzubringen.

Die WKO Steiermark und der Fachverband Hotellerie bieten Beratungsangebote zur Umsetzung der neuen Anforderungen. Steirische Betriebe sollten diese Anlaufstellen nutzen, um die regulatorischen Änderungen effizient umzusetzen und gleichzeitig von den neuen Förderinstrumenten zu profitieren.

Wichtige Einschrankung:
Das Hilfspaket enthalt keine direkten finanziellen Zuschüsse oder Steuererleichterungen für Tourismusbetriebe. Die Maßnahmen zielen auf verbesserte Rahmenbedingungen, nicht auf unmittelbare Kostenentlastung. Betriebe müssen die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen abwarten und sich frühzeitig für Dialogformate und Programme positionieren.

Das Tourismus-Hilfspaket ist ein politischer Versuch, den Tourismus nicht nur als Umsatzthema, sondern als Standortfrage zu behandeln. Für die Steiermark kann das besonders relevant sein, weil das Bundesland stark von Ganzjahresangeboten lebt. Die entscheidenden Hebel liegen bei Beschäftigung, Qualifikation, klareren Regeln und besseren Daten.

Das Hilfspaket ist damit ein langfristig angelegtes Strategieinstrument. Für steirische Betriebe, die sich aktiv einbringen und frühzeitig vorbereiten, ergeben sich konkrete Vorteile bei Qualifizierung, Nachfolgeplanung und regulatorischer Vereinfachung. Die Steiermark hat mit ihrer Positionierung als Ganzjahresdestination und der neuen Koralmbahn eine besonders gute Ausgangsposition, um von den Maßnahmen des Hilfspakets zu profitieren. Die nächsten Monate werden zeigen, wie schnell aus politischen Ankündigungen konkrete Programme werden.

Quellen