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Donnerstag, 20. August 2026 Kontakt
Finanzen

Lohnnebenkosten-Senkung ab 2028 - was steirische Betriebe wirklich sparen

Lohnnebenkosten-Senkung ab 2028 - was steirische Betriebe wirklich sparen

Ein steirischer Handwerksbetrieb mit zehn Beschäftigten spart ab 2028 rund 3.800 Euro im Jahr, ein Handelsbetrieb mit 100 Mitarbeitern etwa 40.000 Euro, ein Industriebetrieb mit 1.000 Beschäftigten knapp 500.000 Euro. Möglich macht das ein einziger Prozentpunkt: Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds sinkt von 3,7 auf 2,7 Prozent. Für die steirische gewerbliche Wirtschaft summiert sich das auf 203 Millionen Euro jährlich - allerdings erst in gut zwei Jahren, und nur brutto gerechnet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der FLAF-Dienstgeberbeitrag sinkt ab 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent der Bruttolohnsumme
  • Entlastung: rund 2 Milliarden Euro österreichweit, 263 Millionen Euro in der Steiermark über alle Branchen, davon 203 Millionen in der gewerblichen Wirtschaft
  • Netto bleiben 2028 nach Gegenfinanzierung rund 800 Millionen Euro übrig
  • Gegenfinanzierung: 500 Mio. aus FLAF-Beiträgen für über 60-Jährige, 300 Mio. Bankenabgabe, 200 Mio. Einschränkung des Gewinnfreibetrags, dazu eine Körperschaftsteuerstufe von 24 Prozent auf Gewinne über 1 Million Euro
  • Erwartete Wirkung in der Steiermark: rund 1.400 zusätzliche Arbeitsplätze und 158 Millionen Euro Wertschöpfung pro Jahr
  • Österreich liegt bei der Abgabenbelastung des Faktors Arbeit mit 47,1 Prozent auf Platz vier von 38 OECD-Staaten
  • Betroffen sind rund 388.000 unselbständig Beschäftigte in etwa 68.000 steirischen Betrieben

Was der FLAF ist und warum ausgerechnet dort gesenkt wird

Der Familienlastenausgleichsfonds finanziert die Familienleistungen des Bundes - Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schülerfreifahrt, Schulbücher. Gespeist wird er im Wesentlichen aus einem Dienstgeberbeitrag auf die Bruttolohnsumme. Der Dienstgeberbeitrag hängt nicht am Einkommen der Beschäftigten und nicht am Gewinn des Unternehmens, sondern allein an der Lohnsumme. Genau das macht ihn zum bevorzugten Hebel: Eine Senkung wirkt sofort und proportional bei allen Arbeitgebern, ohne dass Bemessungsgrundlagen oder Tarifstufen neu gebaut werden müssen.

Der Preis dieser Einfachheit ist die Kritik, die die Maßnahme begleitet. Weil der Fonds seine Aufgabe behält, aber weniger Einnahmen erhält, warnen Arbeiterkammer und Familienorganisationen vor langfristigem Finanzierungsdruck auf die Familienleistungen. Pensionserhöhungen sollen zudem um 0,25 Prozentpunkte unter der Inflation bleiben, die Familienbeihilfe wird bis 2028 nicht valorisiert.

Was der Prozentpunkt konkret bringt

Die Berechnungen der Wirtschaftskammer zeigen die Wirkung entlang der Betriebsgröße. Da der Beitrag linear an der Lohnsumme hängt, ist die Ersparnis leicht nachzurechnen: ein Prozent der jährlichen Bruttolohnsumme, Sonderzahlungen inbegriffen.

Betriebsgröße Ersparnis pro Jahr ab 2028
3 Beschäftigte rund 1.090 Euro
Handwerksbetrieb, 10 Beschäftigte rund 3.800 Euro
Handelsbetrieb, 100 Beschäftigte rund 40.000 Euro
Industriebetrieb, 1.000 Beschäftigte knapp 500.000 Euro
Praxis-Tipp:
Die eigene Ersparnis lässt sich ohne Beratung überschlagen: Jahresbruttolohnsumme inklusive Sonderzahlungen mal ein Prozent. Wer 2027 über Personalaufbau, Lohnrunden oder eine Investitionsentscheidung nachdenkt, sollte diesen Betrag ab 2028 als dauerhafte Entlastung in die Kalkulation nehmen - aber nur den Bruttoeffekt ansetzen, solange nicht feststeht, welche Gegenfinanzierungsposten den eigenen Betrieb treffen.

Die Gegenfinanzierung entscheidet über den Nettoeffekt

Die Bruttoentlastung von rund 2 Milliarden Euro ist nur eine Seite der Rechnung. Nach Angaben von Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bleiben 2028 netto rund 800 Millionen Euro Entlastung übrig, weil ein Teil über Maßnahmen zurückgeholt wird, die ebenfalls Unternehmen betreffen.

Maßnahme Volumen Wen es trifft
Senkung FLAF-Beitrag 3,7 auf 2,7 Prozent rund -2.000 Mio. Euro alle Arbeitgeber, proportional zur Lohnsumme
Wegfall der Befreiung für Beschäftigte über 60 +500 Mio. Euro Betriebe mit älteren Belegschaften überproportional
Erhöhte Bankenabgabe, um drei Jahre verlängert +300 Mio. Euro Kreditinstitute
Befristete Einschränkung des Gewinnfreibetrags +200 Mio. Euro Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Körperschaftsteuer 24 statt 23 Prozent auf Gewinne über 1 Mio. Euro +200 bis 300 Mio. Euro je nach Schätzung Kapitalgesellschaften über der Millionenschwelle

Die Verteilungswirkung ist damit eine andere als die Entlastungswirkung. Ein lohnintensiver Betrieb mit junger Belegschaft und ohne Kapitalgesellschaftsstruktur gewinnt deutlich. Ein Pflegeheim oder ein Industriebetrieb mit vielen Beschäftigten über 60 verliert einen Teil des Vorteils sofort wieder. Genau hier setzt der Vorbehalt von Josef Herk an, Präsident der WKO Steiermark: Wenn die Gegenfinanzierung bei den Betrieben lande, drohe aus der Entlastung "nahezu ein Nullsummenspiel" zu werden. Seine Gesamteinschätzung: ein "Etappensieg, aber noch längst nicht das Ziel".

Wichtige Einschränkung:
Der Wegfall der FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 wirkt in die entgegengesetzte Richtung der Beschäftigungspolitik. Bisher war die Beschäftigung Älterer beitragsseitig begünstigt, künftig gilt für alle Altersgruppen derselbe Satz. Betriebe mit einem hohen Anteil an Beschäftigten über 60 sollten den Effekt gesondert rechnen, statt pauschal mit einem Prozent Ersparnis zu kalkulieren.

Was das für die Steiermark bedeutet

Von den rund 2 Milliarden Euro österreichweit entfallen nach Berechnung der WKO Steiermark 263 Millionen Euro auf das Bundesland, davon 203 Millionen auf die gewerbliche Wirtschaft. Betroffen sind rund 388.000 unselbständig Beschäftigte in etwa 68.000 Betrieben.

Für die Beschäftigungswirkung stützt sich die Kammer auf Modellrechnungen, wonach ein Prozentpunkt weniger Lohnnebenkosten österreichweit 10.000 bis 12.000 zusätzliche Arbeitsplätze bringt. Auf die Steiermark heruntergebrochen ergibt das rund 1.400 Stellen und eine zusätzliche Wertschöpfung von 158 Millionen Euro jährlich, bei 1,22 Milliarden Euro österreichweit. Diese Werte sind Prognosen aus einem Modell, keine Messwerte - sie beruhen auf der Annahme, dass Betriebe die Ersparnis überwiegend in Personal statt in Marge oder Preissenkungen leiten.

Besonders relevant ist der Effekt für den Export. Rund 177.600 steirische Arbeitsplätze hängen laut WKO Steiermark am Außenhandel, und dort schlagen Lohnstückkosten unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit durch. Wie stark die steirische Exportwirtschaft auf Kostenrelationen reagiert, zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre in Industrie und Zulieferbereich.

Der internationale Vergleich

Die Belastung des Faktors Arbeit lag in Österreich zuletzt bei 47,1 Prozent - Platz vier unter den 38 OECD-Staaten. Von einem Euro Arbeitskosten kommen 53 Cent netto bei den Beschäftigten an. Selbst nach der Senkung um einen Prozentpunkt bleibt Österreich im Spitzenfeld. Der Wirtschaftsbund Steiermark beziffert die Lohnnebenkosten im engeren Sinn mit rund 27 Prozent gegenüber etwa 23 Prozent in Deutschland - ein Prozentpunkt schließt diese Lücke nicht.

Das erklärt, warum die Wirtschaftskammer die Maßnahme zwar begrüßt, aber als Zwischenschritt einordnet. Der Wirtschaftsbund Steiermark fordert entsprechend eine verbindliche Roadmap für weitere Senkungsschritte und eine Gegenfinanzierung ohne zusätzliche Belastung des Mittelstands.

Der Zeitfaktor

Die Senkung wirkt ab 2028. Das ist aus Sicht der Betriebe der schwierigste Teil der Maßnahme, denn die Kostenbelastung besteht jetzt. Die steirischen Insolvenzzahlen stiegen im ersten Quartal 2026 um 14 Prozent auf 198 Verfahren, in der Sachgüterproduktion um 75 Prozent - gegen den Bundestrend. Für Betriebe, die 2026 und 2027 in Bedrängnis geraten, kommt die Entlastung zu spät.

Als Überbrückung ist für 2027 ein Konjunkturpaket im Volumen von 200 Millionen Euro mit Investitionsanreizen vorgesehen. Ob die Kombination aus kurzfristigem Investitionsanreiz und mittelfristiger Lohnkostenentlastung trägt, wird sich an den Beschäftigungszahlen 2028 und 2029 zeigen.

Rechtlicher Hinweis:
Die dargestellten Beträge und Maßnahmen geben den Stand August 2026 wieder und beruhen auf Budgetplanung und Regierungsangaben. Die gesetzliche Umsetzung kann davon abweichen. Für die Beurteilung der Auswirkungen auf den eigenen Betrieb - insbesondere bei Gewinnfreibetrag, Körperschaftsteuer und Beschäftigten über 60 - wenden Sie sich an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Ausblick: Bis zur gesetzlichen Beschlussfassung bleiben die Detailregelungen der Gegenfinanzierung der entscheidende offene Punkt - vor allem die Ausgestaltung bei Beschäftigten über 60 und die Befristung der Gewinnfreibetrags-Einschränkung. Für steirische Betriebe lohnt es sich, die eigene Alters- und Rechtsformstruktur früh gegenzurechnen, statt pauschal mit einem Prozent Ersparnis zu planen. Offen bleibt zudem, ob dem Etappenschritt weitere folgen: Ohne zusätzliche Senkungen bleibt Österreich auch 2028 unter den fünf am höchsten belasteten OECD-Staaten.

Quellen