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Freitag, 4. September 2026 Kontakt
Förderungen

Qualitätsoffensive Hotellerie Steiermark 2026 - Förderung bis 200.000 Euro

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Qualitätsoffensive Hotellerie Steiermark 2026 ist mit 5,5 Millionen Euro dotiert und soll Investitionen von mindestens 27,5 Millionen Euro auslösen.
  • Gefördert werden Investitionen zwischen 100.000 und 1 Million Euro - kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent, mittlere bis zu 10 Prozent. Der Höchstzuschuss liegt bei 200.000 Euro pro Betrieb.
  • Antragsberechtigt sind ganzjährig geführte Hotels und Pensionen mit KMU-Status und entsprechender Gewerbeberechtigung in allen steirischen Tourismusgemeinden.
  • Ausgeschlossen sind Ferienwohnungen, Apartmenthäuser und Chalets auf Selbstversorgungsbasis sowie reine Self-Check-in-Betriebe.
  • Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe online eingebracht werden. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzuschuss nach Abrechnung und Vollbelegprüfung.
  • Die Aktion läuft bis längstens 30. Juni 2027 oder endet früher, sobald die Förderungsmittel ausgeschöpft sind.

Rund ein Drittel aller Gästebetten in der Steiermark entfällt auf die Hotellerie, 43 Prozent davon auf die Vier- und Fünf-Sterne-Kategorie. Für genau diese Betriebe hat das Land im Juli 2026 eine Investitionsförderung mit 5,5 Millionen Euro aufgelegt: die Qualitätsoffensive Hotellerie Steiermark 2026. Wer bis zu einer Million Euro investiert, kann sich als Kleinunternehmen bis zu 200.000 Euro Zuschuss holen - vorausgesetzt, der Antrag ist eingebracht, bevor der erste Auftrag vergeben wird.

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Die Steiermark hat 2025 mit über 14 Millionen Nächtigungen einen Rekord erreicht, gleichzeitig drückt der Modernisierungsstau: Betriebe, die seit den Nullerjahren nicht substanziell investiert haben, verlieren gegen Häuser mit neuer Wellness-Infrastruktur, Ladeinfrastruktur und energetisch sanierter Gebäudehülle.

Die Förderkonditionen im Detail

Kriterium Regelung
Förderbudget gesamt 5,5 Millionen Euro
Förderbare Investitionskosten mindestens 100.000 €, höchstens 1 Million €
Fördersatz Kleinunternehmen bis zu 20 % der anrechenbaren Kosten
Fördersatz mittlere Unternehmen bis zu 10 % der anrechenbaren Kosten
Maximaler Zuschuss 200.000 € pro Betrieb
Laufzeit bis längstens 30. Juni 2027 oder bis Mittelausschöpfung
Antragszeitpunkt Onlineformular vor der Auftragsvergabe
Auszahlung Einmalzuschuss nach Abwicklung und Abrechnung (Vollbelegprüfung)
Antragsstelle Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Referat Tourismus

Wer antragsberechtigt ist - und wer nicht

Drei Bedingungen müssen laut Förderbeschreibung der WKO gleichzeitig erfüllt sein. Der Betrieb muss hotel- oder pensionsmäßig geführt werden und über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen. Er muss ein Ganzjahresbetrieb sein. Und er muss KMU-Status haben. Fördergebiet sind alle steirischen Tourismusgemeinden, dazu kommt der Nachweis der touristischen Relevanz des Vorhabens.

Die Ausschlüsse sind ebenso klar formuliert: Ferienwohnungen, Apartmenthäuser und Chalets auf Selbstversorgungsbasis fallen heraus, ebenso reine Self-Check-in-Beherbergungsbetriebe. Damit zielt die Aktion bewusst auf jenes Segment, das Personal beschäftigt und ganzjährig Wertschöpfung in der Gemeinde hält - und nicht auf die stark gewachsene Zahl unbetreuter Ferienobjekte.

Wichtige Einschränkung:
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wer den Installateur bereits beauftragt oder die Möbel bestellt hat, verliert die Förderfähigkeit für dieses Vorhaben - unabhängig davon, wie gut das Projekt inhaltlich passt. Diese Regel ist im Förderrecht Standard und wird nicht nachgesehen.

Was gefördert wird

Die förderbaren Bereiche sind bewusst breit gefasst und decken den typischen Modernisierungsbedarf eines Beherbergungsbetriebs ab:

  • Betriebsgrößenoptimierung: Anpassung der Zimmer- und Flächenstruktur an die tatsächliche Nachfrage
  • Qualitätsverbesserung: Zimmer, Bäder, Restaurant- und Wellnessbereiche
  • Mitarbeiterunterkünfte: Personalzimmer und -wohnungen, in Tourismusregionen mit angespanntem Wohnungsmarkt oft die Voraussetzung für die Personalsuche
  • Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Heizungstausch, Dämmung, Photovoltaik, Energiesparmaßnahmen
  • Barrierefreiheit: Lifte, Zugänge, barrierefreie Zimmer und Sanitärbereiche
  • Freizeitinfrastruktur: Bäder, Saunen, Fitness- und Aufenthaltsbereiche
  • Digitalisierung: ausgenommen sind Homepages und Vergleichbares

Der Ausschluss der Homepage ist typisch für Investitionsförderungen: Gefördert werden Anlagegüter mit mehrjähriger Nutzungsdauer, nicht laufender Marketingaufwand. Für Digitalisierungsprojekte im engeren Sinn - Property-Management-Systeme, Schließanlagen, Gebäudeleittechnik - bleibt die Förderfähigkeit bestehen.

Praxis-Tipp zur Kombination:
Die Landesförderung lässt sich mit Krediten der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank kombinieren - etwa mit dem geförderten ÖHT-Investitionskredit samt Nachhaltigkeitsbonus. Achtung bei der Gesamtrechnung: Die Gesamtförderquote darf 20 Prozent bei kleinen und 10 Prozent bei mittleren Unternehmen nicht überschreiten. Wer bereits ÖHT-Mittel im Projekt hat, sollte die Quote vor der Antragstellung durchrechnen lassen - sonst wird der Landeszuschuss entsprechend gekürzt.

Einordnung: Wie viel Substanz steckt in 5,5 Millionen Euro?

Rechnerisch reichen 5,5 Millionen Euro für etwa 27 bis 28 Betriebe, wenn jeder den Höchstzuschuss von 200.000 Euro abruft. Realistisch werden es mehr, weil viele Vorhaben unter der Millionengrenze bleiben und mittlere Unternehmen nur den halben Satz bekommen. Das Land rechnet mit ausgelösten Investitionen von mindestens 27,5 Millionen Euro - der Hebel liegt also bei etwa 1:5.

Für ein einzelnes Haus ist die Größenordnung relevant: Bei einer Investition an der Obergrenze von einer Million Euro trägt das Land bei einem Kleinunternehmen ein Fünftel mit. Das kann darüber entscheiden, ob ein Vorhaben in einem Jahr mit schwacher Buchungslage überhaupt startet oder verschoben wird. Für die Branche insgesamt ist die Aktion aber ein Impuls, kein Strukturprogramm - dafür ist der Investitionsrückstand in Teilen der steirischen Hotellerie zu groß.

Die anderen Sonderförderungen des Tourismusreferats

Die Hotellerie-Aktion ist nicht die einzige laufende Sonderförderung. Das Referat Tourismus der Abteilung 12 führt derzeit vier Aktionen parallel:

Aktion Zielgruppe und Schwerpunkt
Qualitätsoffensive Hotellerie 2026 Hotels und Pensionen mit KMU-Status, Ganzjahresbetrieb
Camping 2025/2026 gewerbliche Campingplätze - Qualität, Energie, Kapazität, Gastronomie; reine Stellplätze ausgenommen
GenussImpuls 2025/2026 Gastronomie- und Beherbergungs-KMU - Qualität, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Personalräume
Hochweiß 2026 Ski- und Loipenbetriebe - Beschneiung, Energieeffizienz, umweltfreundliche Antriebe, Sommernutzung

Für Betriebe mit gemischtem Angebot lohnt der Vergleich: Ein Hotel mit angeschlossenem Restaurant kann je nach Investitionsschwerpunkt unter die Hotellerie-Aktion oder unter GenussImpuls fallen. Die Abgrenzung klärt man am besten vorab mit dem Referat, bevor der Antrag in der falschen Schiene landet.

Rechtlicher Hinweis:
Maßgeblich sind ausschließlich die Förderrichtlinie und der Förderungsvertrag des Landes Steiermark in der jeweils gültigen Fassung. Diese Zusammenstellung ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ansprechstelle für die Aktion ist das Referat Tourismus der Abteilung 12, Radetzkystraße 3/3, 8010 Graz, Telefon +43 316 877 4939.

Wie der Antrag abläuft

Eingereicht wird ausschließlich über das Onlineformular des Landes, und zwar vor der Auftragsvergabe. Zum Antrag gehört der Nachweis der Gesamtfinanzierung durch Eigen- und Fremdkapital - die Förderung deckt nur einen Teil, der Rest muss stehen. Ausgezahlt wird erst nach Projektabschluss, nach Abwicklung und Abrechnung samt Vollbelegprüfung. Für die Liquiditätsplanung heißt das: Der Betrieb geht in Vorleistung und bekommt den Zuschuss im Nachhinein.

Betriebe, die parallel Bankfinanzierung brauchen, finden im Beitrag zu den KMU-Krediten in der Steiermark die aktuellen Rahmenbedingungen. Wer darüber hinaus nach Landesförderungen für andere Investitionsbereiche sucht, findet im Überblick der SFG-Förderungen 2026 die passenden Programme.

Der Hintergrund: Rekordjahr, aber Investitionsdruck

Die Tourismusbilanz 2025 mit über 14 Millionen Nächtigungen beschreibt nur eine Seite. Die andere: Personalkosten, Energiepreise und Zinsen sind gestiegen, während die Gäste anspruchsvoller geworden sind. Wellness, Nachhaltigkeitsnachweise und digitale Buchungsprozesse gelten inzwischen als Basis, nicht als Zusatz.

Gleichzeitig konkurriert die steirische Hotellerie mit Regionen, die ihre Betriebe in den vergangenen Jahren stärker modernisiert haben. Die Förderung setzt genau hier an - sie subventioniert nicht den laufenden Betrieb, sondern die Substanz. Ergänzend dazu wirkt das Tourismus-Maßnahmenpaket des Bundes, das im Jänner 2026 beschlossen wurde und weniger auf Zuschüsse als auf Rahmenbedingungen und Qualifizierung zielt.

Ausblick: Die Aktion läuft bis längstens 30. Juni 2027, endet aber früher, sobald die 5,5 Millionen Euro vergeben sind. Bei einem Höchstzuschuss von 200.000 Euro je Betrieb ist das Budget rechnerisch nach wenigen Dutzend Bewilligungen erschöpft. Wer eine Modernisierung für 2027 plant, sollte den Antrag deshalb früh einbringen und vor allem eines beachten: keinen Auftrag vergeben, bevor das Formular beim Referat Tourismus liegt.

Quellen