- Der Zukunftsfonds Steiermark fördert Forschungs- und Innovationsprojekte und wurde am 28. Mai 2001 von der Landesregierung eingerichtet, das Zukunftsfondsgesetz stammt vom 3. Juli 2001.
- Anders als die SFG richtet er sich nicht an Betriebe, sondern an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und wissenschaftsorientierte Vereine.
- Vergeben wird über thematische Ausschreibungen. Bisher wurden 338 Projekte gefördert, zuletzt lief die 18. Ausschreibung.
- Aktuelle Budgets: 2,6 Millionen Euro für Digitalisierung im Gesundheitswesen, 2,885 Millionen für Batterieforschung, 1,75 Millionen für Forschungsinfrastruktur an Hochschulen.
- Entschieden wird über ein Kuratorium unter Vorsitz des Landeshauptmanns und eine Fachjury. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Projekte mit Tierversuchen sind aufgrund eines Landtagsbeschlusses aus 2004 von der Förderung ausgenommen.
Wenn in der Steiermark zwei Universitäten gemeinsam ein Labor aufbauen oder ein Forschungsinstitut ein Thema bearbeiten will, für das kein Auftraggeber zahlt, führt der Weg oft zum Zukunftsfonds Steiermark. Er ist die zweite große Fördereinrichtung des Landes neben der SFG und arbeitet nach einer anderen Logik: Nicht Betriebe stehen im Mittelpunkt, sondern die Forschungslandschaft.
Ein Fonds mit eigenem Gesetz
Am 28. Mai 2001 beschloss die Steiermärkische Landesregierung die Einrichtung des Fonds, am 3. Juli desselben Jahres folgte das Zukunftsfondsgesetz als rechtliche Grundlage. Der Zweck ist breit gefasst: gefördert werden innovative und zukunftsweisende Projekte in Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Technologie, Qualifikation, Kunst und Kultur sowie im Bereich Jugend.
Gespeist wird der Fonds nicht allein aus dem Landesbudget. Als Quellen nennt das Gesetz Landesmittel, deren Höhe der Landtag bestimmt, dazu Zuwendungen von Gemeinden und Verbänden, Erträge aus Veranlagungen, Rückzahlungen und Zinsen aus gewährten Darlehen, zurückgeforderte nicht verbrauchte Mittel sowie sonstige Zuwendungen. Gefördert werden kann als Zuschuss oder als rückzahlbares Darlehen.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Das Gesetz formuliert eine klare Hürde: „Eine Förderung durch den Zukunftsfonds ist nur zulässig, wenn ohne sie das Projekt nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnte." Wer ein Vorhaben ohnehin finanzieren kann, hat keinen Anspruch.
Wer entscheidet
Der Fonds arbeitet mit zwei Organen. Das Kuratorium unter dem Vorsitz des Landeshauptmanns legt die strategische Ausrichtung fest und beschließt die Förderprogramme, entscheidet also, welche Themen überhaupt ausgeschrieben werden. Die Fachjury prüft anschließend die eingereichten Anträge; ihre Mitglieder müssen im jeweiligen Feld einschlägig ausgewiesen sein.
Bei der Beurteilung zählen Innovationsgehalt, Übertragbarkeit in die Praxis, die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und eine Perspektive, wie es nach dem Förderende weitergeht. Verlangt wird außerdem ein gemeinnütziger Zweck und ein direkter Nutzen für die Region, dessen Ergebnisse überwiegend in der Steiermark anfallen.
Die Ausschreibungen
Gefördert wird nicht laufend, sondern über thematische Calls. Bisher wurden 338 Projekte unterstützt, zuletzt lief die 18. Ausschreibung. Die Themen zeigen, worauf das Land seine Forschungsschwerpunkte legt.
| Ausschreibung | Budget |
|---|---|
| Digitalisierung im Gesundheitswesen (18. Ausschreibung) | 2,6 Millionen Euro |
| Batterieforschung (17. Ausschreibung) | 2,885 Millionen Euro |
| Forschungsinfrastruktur an steirischen Hochschulen | 1,75 Millionen Euro, maximal 250.000 Euro je Projekt |
| HumanTechnologyInterface | 970.000 Euro |
Weitere Calls trugen Titel wie Green Tech 100, NEXT GREEN TECH und Green Tech X oder befassten sich mit der Technikfolgenabschätzung künstlicher Intelligenz. Die inhaltliche Nähe zu den steirischen Stärkefeldern ist offensichtlich: Die Batterieforschungs-Schiene trifft auf ein Feld, in dem AVL und die TU Graz ohnehin arbeiten, die Green-Tech-Calls auf das Umfeld des Green Tech Valley.
Was Antragsteller beachten müssen
Antragsberechtigt sind steirische Hochschulen, steirische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ohne Gewinnabsicht sowie steirische Vereine mit wissenschaftsorientiertem Vereinszweck. Unternehmen und ausländische Universitäten können nicht selbst einreichen, Kooperationen mit der Wirtschaft sind aber ausdrücklich erwünscht.
Wie streng die Bedingungen im Detail ausfallen, zeigt die Ausschreibung zur Forschungsinfrastruktur: Verlangt wird die Zusammenarbeit von mindestens zwei verschiedenen Hochschulen, wobei zwei Institute derselben Einrichtung nicht ausreichen. Partner, die mindestens zehn Prozent der Investitionskosten beisteuern, erhalten bevorzugten Zugang zur Infrastruktur, wobei auch Sachleistungen zählen, sofern sie belegt werden. Gefördert werden ausschließlich Anschaffung und Inbetriebnahme, nicht aber Mietkosten, weil die Förderung den Übergang ins Eigentum voraussetzt. Anträge sind auf Deutsch einzureichen und umfassen üblicherweise 15 bis 25 Seiten.
Projekte, die Tierversuche vorsehen, werden nicht gefördert. Grundlage ist ein Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2004, der alternative Methoden bevorzugt. Für Einrichtungen aus der biomedizinischen Forschung ist das eine relevante Einschränkung, die andere Fördergeber in dieser Form nicht kennen.
Wie sich der Fonds von anderen Fördergebern unterscheidet
Für Betriebe ist der Zukunftsfonds selten die erste Adresse. Investitionen und betriebliche Forschung laufen über die SFG, Forschungsprojekte mit Unternehmensbeteiligung über die FFG, europäische Vorhaben über Horizon Europe. Der Zukunftsfonds setzt eine Stufe davor an: bei Grundlagen, gemeinsamer Infrastruktur und Themen, die noch keinen Markt haben.
Genau darin liegt sein Wert für den Standort. Geräte, die sich eine einzelne Universität nicht leisten kann, werden über die Kooperationsauflage zu gemeinsam nutzbarer Infrastruktur. Was daraus entsteht, landet später oft bei Einrichtungen wie Joanneum Research oder in Spin-offs der TU Graz.